Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe

„Öffentliche Bekanntmachung Wasserschutzgebiet Ohu"

„Öffentliche Bekanntmachung Wasserschutzgebiet Ohu"

„Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Landshut zur Verordnung über das Wasserschutzgebiet Ohu

Das Landratsamt Landshut hat im Amtsblatt Nr. 32 vom 22.04.2021 die Verordnung über das Wasserschutzgebiet Ohu des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe 1 in den Gemarkungen Altheim und Ohu für die Trinkwassergewinnungsanlage Ohu, bestehend aus den Brunnen I, Ia ,II , III und IV öffentlich bekannt gemacht.

Die Verordnung trat am Tage nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Landshut in Kraft. Das Amtsblatt mit dem entsprechenden Verordnungstext finden Sie hier.

Lageplan mit den einzelnen Schutzzonen des Wasserschutzgebietes Ohu gemäß der öffentlichen Bekanntmachung des Landkreises Landshut im Amtsblatt Nr. 32 vom 22.04.2021“.

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