Grundwasserschutz ist nicht umsonst - sondern kostet Geld
Grundwasserschutz ist nicht umsonst - sondern kostet Geld
Rechtliche Vorgaben fordern Maßnahmen
Die Versorgung mit Trinkwasser in bester Qualität ist eine der wichtigsten Aufgaben der Städte und Kommunen und gehört zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. „Die Gesetzgebung wird hier laufend angepasst - es gibt immer wieder neue Vorschriften, wie unser Grundwasser und somit auch unser Trinkwasser geschützt werden muss.“, erklärt Andreas Strauß. Er ist Verbandsvorsitzender des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe I – ein Zusammenschluss, der die Märkte Altdorf, Ergolding und Essenbach sowie die Gemeinden Niederaichbach und Wörth a.d.Isar – in Summe rund 41.0000 Einwohner - mit Trinkwasser versorgt.
Aus insgesamt sieben Brunnen im Gewinnungsgebiet Ohu und im Klosterholz bei Ergolding werden ca. 2,3 Millionen Kubikmeter bestes Trinkwasser gefördert und über das in den Straßen liegende Leitungsnetz an die angeschlossenen Gebäude verteilt. Hierzu erteilt das zuständige Landratsamt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt (Fachbehörde) befristete wasserrechtliche Genehmigungen. Die jüngste Befristung beim Zweckverband Isar-Gruppe I lief für die beiden Brunnen im Klosterholz aus – „zwei sehr ergiebige Brunnen mit erprobter hervorragender Wasserqualität“, wie Strauß mitteilt. So hervorragend, dass außer der Zuführung von Sauerstoff keine Aufbereitung notwendig sei. Durch neue rechtliche Vorgaben fordert das Wasserwirtschaftsamt nun, vorerst einen Brunnen zurückzuziehen, welcher zwei Grundwasserschichten durchtrennt und dadurch eine potenzielle Gefahr für das Grundwasser bestehe. "Die neuen Vorgaben haben mich und unsere Beschäftigten total überrascht, da die betroffenen Brunnen seit Jahrzehnten dergestalt betrieben werden, sich in bestem Zustand befinden und immer ohne Beanstandungen Wasser gefördert haben", so der Verbandsvorsitzende.
Durch den Rückzug entstünde ein Defizit in der Wasserbeförderung; eine aufwands- und kostenintensive Neuanlage wäre die Konsequenz, um die Versorgung sicherzustellen. Der Werkleiter Markus Wojtowicz beschreibt den Prozess folgendermaßen: „Zuerst muss gemäß den Vorgaben ein weiterer Brunnen im Gewinnungsgebiet Klosterholz erstellt werden, der nur das obere Grundwasserstockwerk erschließt. Auf Grundlage der gewonnenen Daten, wie Aufbau der Bodenschichten, Ergiebigkeit des Brunnens, Wasserchemie und -qualität erfolgt die Einleitung weiterer Schritte. Hierunter fallen z. B. der Umbau der Bestandsbrunnen sowie die Abschätzung weiterer Nutzungsmöglichkeiten der unteren Grundwasserstockwerke.“ Diese Investition stellt den Zweckverband als kostendeckende Einrichtung vor eine finanzielle Herausforderung, denn es dürfen weder Verluste noch Gewinne erzielt werden. „Wir sind gezwungen, die entstehenden Kosten an unsere Kunden weiterzugeben“, teilt Vorsitzender Strauß mit. „Auch, wenn wir damit noch nicht im nächsten Jahr rechnen, informieren wir schon frühzeitig", führt er fort. Mittelfristig werden die Wassergebühren entsprechend ansteigen. Ein sogenannter Anschluss- und Benutzungszwang schließt die Selbstversorgung mit Trinkwasser aus; Ausnahmen gibt es nur für Gartenwasser oder für Gewerbebetriebe zur Produktion.
technischer Notdienst
Notfall-Handy: 0171 7356973D-84051 Essenbach/Ohu
Telefon: 08703-9321-0
Fax: 08703-9321-19
E-Mail: info@wv-ohu.de
E-Mail: spartenauskunft@wv-ohu.de
Geschäftszeiten
Mo-Do: | 8:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 |
Fr: | 8:00 - 11:00 |