Gemäß der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" kurz AVBWasserV darf die Errichtung und wesentliche Veränderung der Kundenanlage bzw. Hausinneninstallation nur durch das Wasserversorgungsunternehmen selbst oder durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Daraus ergibt sich für alle Wasserversorger die Pflicht für im Versorgungsgebiet beheimatete Installationsunternehmen ein Installateurverzeichniss zu führen.
Es ist jedoch möglich, die Führung des Installateurverzeichnisses an qualifizierte Dritte zu übertragen.
Für den Zuständigkeitsbereich des Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe I übernimmt diese Aufgabe der
Zweckverband zur Wasserversorgung - Rottenburger Gruppe -
Am Wasserwerk 1
84056 Rottenburg a.d.Laaber
Tel.: 08781 / 9413-0
Fax: 08781 / 9413-30
E-Mail: info@rottenburger-gruppe.de
Das Installateurverzeichnis kann beim Zweckverband zur Wasserversorgung - Rottenburger Gruppe - eingesehen werden.
technischer Notdienst
Notfall-Handy: 0171 7356973D-84051 Essenbach/Ohu
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